Erklärung zur Barrierefreiheit
Bundespuls bemüht sich, seine Webanwendung im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) möglichst zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Konformitätsstand, bekannte Einschränkungen und den Feedback-Mechanismus.
Diese Erklärung gilt für die unter bundespuls.de veröffentlichte Webanwendung einschließlich aller Unterseiten. Sie umfasst die journalistische Lese-Oberfläche, die Daten-Visualisierungen, Such- und Filterfunktionen sowie die maschinenlesbaren Schnittstellen (RSS-Feeds, CSV-Exporte, JSON-Endpunkte).
Bundespuls wird privat und ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Eine Pflicht nach BFSG besteht voraussichtlich nicht, da kein entgeltliches B2C-Angebot vorliegt. Wir orientieren uns dennoch freiwillig an den Anforderungen, weil Bundespuls als Werkzeug für demokratische Teilhabe für alle zugänglich sein soll.
Die Website ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Level AA teilweise konform. Die folgenden Inhalte sind aufgrund der unten genannten Unvereinbarkeiten nicht barrierefrei.
Folgende Bereiche von Bundespuls sind aktuell nur eingeschränkt barrierefrei:
- Datenvisualisierungen (Hemicycle, Sankey-Diagramm, Lobby-Galaxie, Treemap, Wahlkarten): Diese SVG-Grafiken sind primär visuell konzipiert. Eine Tabellen-Alternative befindet sich im Aufbau und wird unter jeder Visualisierung als zusammenklappbarer Bereich bereitgestellt. Bis zur vollständigen Umsetzung sind die zugrundeliegenden Daten über die maschinenlesbaren Schnittstellen abrufbar (siehe /entwickler).
- Mobile Darstellung komplexer Visualisierungen: Einzelne Visualisierungen weisen explizit darauf hin, dass sie am Desktop besser lesbar sind und horizontal gescrollt werden müssen. Eine vollständig touch-optimierte Variante fehlt derzeit.
- Eingebundene amtliche PDF-Dokumente: Plenarprotokolle und Drucksachen werden direkt vom Drucksachen-Server des Deutschen Bundestages (
dserver.bundestag.de) verlinkt. Die Barrierefreiheit dieser amtlichen PDFs liegt außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. - Interaktive Wahlkarten: Die Karten erlauben Klick- und Hover-Interaktionen mit der Maus. Eine Tabellen-Alternative mit den gleichen Wahlkreis-Daten wird neben der Karte bereitgestellt.
- Tastatur-Navigation in einzelnen Visualisierungen: Die Visualisierungskomponenten sind derzeit primär für Maus- und Touch-Eingabe optimiert. Tastatur-Navigation innerhalb der Charts ist eingeschränkt — die Daten bleiben aber über Tabellen-Fallback und über die maschinenlesbaren Schnittstellen vollständig zugänglich.
- Semantisches HTML5 mit korrekter Auszeichnung von Überschriften-Hierarchien (h1 – h3), Listen, Tabellen, Navigationsbereichen und Hauptinhalt.
- Spracherklärung der Seite über
lang="de"im Wurzel-Element. - Tastaturbedienbarkeit der gesamten Navigation, Such- und Filterelemente, Pagination und Detail-Links.
- Sichtbarer Fokus-Indikator auf allen interaktiven Elementen.
- Ausreichende Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA (Textfarbe auf Hintergrund, Linkfarbe, Hervorhebungen).
- Skalierbare Schriftgrößen — Browser-Zoom bis 200 % ohne Layout-Verlust möglich.
- ARIA-Annotationen an Visualisierungen, sodass Screenreader Titel, Beschreibung und Datenquelle ansagen.
- Maschinenlesbare Strukturdaten (JSON-LD nach schema.org) auf allen Detail-Seiten für bessere Auffindbarkeit über assistive Suchtechnologien.
- Cookie-freie Reichweitenmessung (Umami, IP-anonymisiert) — keine Einwilligungsdialoge stören die Nutzungsabläufe.
Diese Erklärung wurde am 19. Mai 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 AA-Erfolgskriterien sowie auf Lighthouse-Accessibility-Audits. Eine externe Zertifizierung (z. B. nach BITV-Test) ist vorgesehen, sobald die unter „Nicht-barrierefreie Inhalte" genannten Punkte adressiert sind.
Sollten Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von Bundespuls feststellen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir bemühen uns, die Mängel kurzfristig zu beheben und die Inhalte alternativ zur Verfügung zu stellen.
Kontakt für Hinweise zur Barrierefreiheit:
Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich (betroffene Seite, verwendete assistive Technologie, Browser und Betriebssystem), damit wir den Sachverhalt schnell nachvollziehen können.
Sollten auch nach Ihrem Feedback an uns binnen einer angemessenen Frist (in der Regel sechs Wochen) keine zufriedenstellenden Lösungen gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Für privatwirtschaftliche Anbieter im Anwendungsbereich des BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungenc/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Baedekerstraße 2–20
56073 Koblenz
Deutschland
www.mlbf.bund.de
Hinweis: Da Bundespuls voraussichtlich nicht unter die BFSG-Pflicht fällt, ist die Zuständigkeit der MLBF im Streitfall einzelfallabhängig zu prüfen.
Die Bewertung orientiert sich an folgenden technischen Standards:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 — Level AA als Zielniveau.
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) — verweist auf EN 301 549.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — in Kraft seit 28. Juni 2025.