Glossar · Bundestag
OZG
Onlinezugangsgesetz.
Verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Aktuell wird ein Nachfolgegesetz beraten.
Onlinezugangsgesetz.
Verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Aktuell wird ein Nachfolgegesetz beraten.