§ 25 PartG · Sofort-Anzeigen ab 35.000 €
Parteispenden CDU/CSU.
Alle anzeigepflichtigen Spenden ab 35.000 € an CDU/CSU, aggregiert über 3 Jahre. Tagesaktuell aus den Sofort-Anzeigen des Deutschen Bundestages (§ 25 Abs. 3 PartG).
Gesamt 0 €·0 Einzelspenden·0 verschiedene Spender
Aktuell keine anzeigepflichtigen Spenden ab 35.000 € an CDU/CSU in den verfügbaren Jahren (2026, 2025, 2024).
Übersicht
Alle Parteien als Sankey-Geldfluss · alle Spender → alle Parteien.
Methodik
- Datenquelle
- Sofort-Anzeigen aller deutschen Parteien an die Bundestagspräsidentin gemäß § 25 Abs. 3 Parteiengesetz (PartG), veröffentlicht auf der offiziellen Bundestags-Seite.
- Schwellwert
- Nur Einzelspenden ab 35.000 € sind sofortmeldepflichtig. Aggregierte Spenden zwischen 10.000 € und 35.000 € werden erst in den jährlichen Rechenschaftsberichten der Parteien sichtbar, kleinere Beträge sind nicht namentlich auszuweisen.
- Zuordnung
- Diese Seite zeigt alle Einträge, deren Empfänger-Feld auf CDU/CSU normalisiert. Die Original-Schreibweise auf der Bundestags-Seite kann leicht abweichen (z. B. „CDU Deutschlands"); wir aggregieren auf die gängige Kurzform.
Quelle: Deutscher Bundestag — Sofort-Anzeigen Parteienfinanzierung gem. § 25 PartG. Amtliche Werke nach § 5 UrhG, frei wiedergegeben.