GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet14. Wahlperiode
Gesetz zu dem Abkommen vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 14019354)
Bezug: Das Abkommen löst das noch mit der ehemaligen Sowjetunion abgeschlossene Abkommen vom 24.11.1981 ab, welches im Verhältnis zur Republik Usbekistan weiter in Geltung war Inhalt: Ratifikation des am 7.9.1999 in Berlin unterzeichneten Abkommens: Beseitigung von Doppelbesteuerungen zur Förderung und Vertiefung der…
Quelle: DIP, Drucksache 194/00 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Abkommen vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 14019354). DIP-Vorgang 110173, Drucksache 194/00, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/110173.
Verlauf
10 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen