Rechtsverordnung (Außenwirtschaftsrecht)Initiative: BundesregierungAbgeschlossen - Ergebnis siehe Vorgangsablauf12. Wahlperiode
Einhundertneunzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - aufhebbare VO (G-SIG: 12001062)
Anpassung der Einfuhrliste an das geänderte Länderverzeichnis der Außenhandelsstatistik; Einführung einer Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Stahlrohren und bestimmten EGKS-Erzeugnissen aus der Tschechoslowakei, eines Einfuhrerklärungserfordernisses für Aluminium aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, einer G…
Quelle: DIP, Drucksache 635/92 · Datenstand 19.01.2023
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Deutscher Bundestag: Einhundertneunzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - aufhebbare VO (G-SIG: 12001062). DIP-Vorgang 139487, Drucksache 635/92, Datenstand 19.01.2023. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/139487.
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