GesetzgebungInitiative: Fraktion der SPDAbgelehnt11. Wahlperiode
Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 11020427)
Inhalt: Ergänzung des § 91 BHO: Einräumung eines gesetzlich normierten Rechts des Bundesrechnungshofs zur Prüfung der Selbstkostenpreise bei Öffentlichen Aufträgen in Unternehmen, vor allem im Verteidigungsbereich, innerhalb einer Frist von drei Jahren. Es entstehen keine Kosten. Nebenschlagwörter: Bundesrechnungshof/…
Quelle: DIP, Drucksache 11/5009 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 11020427). DIP-Vorgang 177224, Drucksache 11/5009, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/177224.
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