GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet16. Wahlperiode
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Ratifikation des am 12. November 2008 in Sofia unterzeichneten Staatsvertrags: Ermöglichung der Bekämpfung grenzüberschreitender Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch bilaterale Zusammenarbeit der Verwaltungen; Schaffung der gesetzlichen Grundlage für den Abschluss weiterer vergleichba…
Quelle: DIP, Drucksache 183/09 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit. DIP-Vorgang 18515, Drucksache 183/09, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/18515.
Verlauf
11 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen