GesetzgebungInitiative: Fraktion der CDU/CSU · Fraktion der FDPVerkündet10. Wahlperiode
Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (G-SIG: 10020320)
Inhalt: Änderung des § 63 Weingesetz: Zulassung ausländischer Deckrotweine zu inländischem Rotwein in vermindertem Umfang bis zum 30. Juni 1989. Durch das Gesetz entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten. Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung: Änderungen. Nebenschlagwörter: Wein
Quelle: DIP, Drucksache 10/2550 · Datenstand 19.01.2023
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Deutscher Bundestag: Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (G-SIG: 10020320). DIP-Vorgang 190175, Drucksache 10/2550, Datenstand 19.01.2023. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/190175.
Verlauf
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