FragestundeBeantwortet9. Wahlperiode
Änderung der §§ 13 und 14 der Richtlinien zu Art. 56 § 2 des EGKS-Vertrages betr. Herabsetzung der Beschäftigungsdauer bei Abfindungsleistungen und Anhebung der Höchstbeträge bei Übergangsbeihilfe sowie Einbeziehung einer Mobilitätsbeihilfe für abwandernde jüngere Arbeitnehmer in der Eisen- und Stahlindustrie (G-SIG: 09040653)
Zuletzt: Schriftliche Antwort am 12. Februar 1981.
Quelle: DIP, Drucksache 09/139 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Änderung der §§ 13 und 14 der Richtlinien zu Art. 56 § 2 des EGKS-Vertrages betr. Herabsetzung der Beschäftigungsdauer bei Abfindungsleistungen und Anhebung der Höchstbeträge bei Übergangsbeihilfe sowie Einbeziehung einer Mobilitätsbeihilfe für abwandernde jüngere Arbeitnehmer in der Eisen- und Stahlindustrie (G-SIG: 09040653). DIP-Vorgang 207079, Drucksache 09/139, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/207079.
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