FragestundeBeantwortet8. Wahlperiode
Aufsichtsrecht des Bundesarbeitsministers gegenüber den ärztlichen Körperschaften und deren Recht auf freie Meinungsäußerung in bezug auf das Kostendämpfungsgesetz (G-SIG: 00043391)
Zuletzt: Schriftliche Antwort am 28. Oktober 1977.
Quelle: DIP, Drucksache 08/1056 · Datenstand 18.09.2026
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Deutscher Bundestag: Aufsichtsrecht des Bundesarbeitsministers gegenüber den ärztlichen Körperschaften und deren Recht auf freie Meinungsäußerung in bezug auf das Kostendämpfungsgesetz (G-SIG: 00043391). DIP-Vorgang 215895, Drucksache 08/1056, Datenstand 18.09.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/215895.
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