FragestundeBeantwortet8. Wahlperiode
Auslegung des § 1 Abs.1 Nr.3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hinsichtlich öffentlicher Auftritte von musischen Jugendgruppen in ihrer Freizeit (G-SIG: 00042798)
Zuletzt: Mündliche Antwort am 29. September 1977.
Quelle: DIP, Drucksache 08/926 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Auslegung des § 1 Abs.1 Nr.3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hinsichtlich öffentlicher Auftritte von musischen Jugendgruppen in ihrer Freizeit (G-SIG: 00042798). DIP-Vorgang 220866, Drucksache 08/926, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/220866.
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