FragestundeBeantwortet8. Wahlperiode
Geltung der staatlich festgelegten Verwaltungsgrenzen für die Bundesluftwaffe; Zulässigkeit des Überfliegens der Randgemeinden von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern (G-SIG: 00046388)
Zuletzt: Schriftliche Antwort am 9. Juni 1978.
Quelle: DIP, Drucksache 08/1850 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Geltung der staatlich festgelegten Verwaltungsgrenzen für die Bundesluftwaffe; Zulässigkeit des Überfliegens der Randgemeinden von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern (G-SIG: 00046388). DIP-Vorgang 225141, Drucksache 08/1850, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/225141.
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