FragestundeBeantwortet8. Wahlperiode
Übertragung der Zuständigkeiten für Streitigkeiten über die gesetzliche Unterhaltspflicht auf die Zivilkammern der Landgerichte (G-SIG: 00050637)
Zuletzt: Schriftliche Antwort am 20. Juni 1979.
Quelle: DIP, Drucksache 08/2969 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Übertragung der Zuständigkeiten für Streitigkeiten über die gesetzliche Unterhaltspflicht auf die Zivilkammern der Landgerichte (G-SIG: 00050637). DIP-Vorgang 227859, Drucksache 08/2969, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/227859.
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