Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Ausnahmen von der Mautpflicht für Traktoren
Originaltext der Frage(n): Sind für die ab dem 1. Juli geltende Mautpflicht auf Bundesstraßen Ausnahmen für Landwirte und Lohnunternehmer, die mit Traktoren, die bauartbedingt über 40 km/h fahren, vorgesehen, und wenn ja, welche Ausnahmen für Landwirte und Lohnunternehmer wird es geben?
Quelle: DIP, Drucksache 19/2923 · Datenstand 09.04.2025
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Deutscher Bundestag: Ausnahmen von der Mautpflicht für Traktoren. DIP-Vorgang 236994, Drucksache 19/2923, Datenstand 09.04.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/236994.
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