Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Dieselfahrverbot für bei Volksfesten eingesetzten Dieselzugmaschinen
Originaltext der Frage(n): Gelten die Dieselfahrverbote auch für die alten Dieselzugmaschinen bei Rosenmontagsumzügen, Schützenfesten und sonstigen Volksfesten, und müssen die Umzüge gegebenenfalls umgeleitet oder abgesagt werden?
Quelle: DIP, Drucksache 19/4945 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Dieselfahrverbot für bei Volksfesten eingesetzten Dieselzugmaschinen. DIP-Vorgang 240379, Drucksache 19/4945, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/240379.
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