Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Ausschluss von Leistungsberechtigten von Leistungen zur Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Originaltext der Frage(n): Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung weiterhin für sinnvoll, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von Leistungen zur Teilhabe auszuschließen (§ 23 SGB XII, zukünftig § 100 SGB IX), und welche negativen Folgen dieses Ausschlusses sind der Bundesregierung bekannt?
Quelle: DIP, Drucksache 19/8433 · Datenstand 10.09.2025
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Deutscher Bundestag: Ausschluss von Leistungsberechtigten von Leistungen zur Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. DIP-Vorgang 245127, Drucksache 19/8433, Datenstand 10.09.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/245127.
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