Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Mögliche Strafzahlungen bei weiteren Verletzungen der Nitratrichtlinie
Originaltext der Frage(n): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Strafzahlungen ggf. auch rückwirkend bereits ab 1. April 2019 fällig werden, wenn die Vorschläge nicht ausreichen sollten, eine weitere Verletzung der Nitratrichtlinie abzuwenden?
Quelle: DIP, Drucksache 19/9080 · Datenstand 10.09.2025
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Deutscher Bundestag: Mögliche Strafzahlungen bei weiteren Verletzungen der Nitratrichtlinie. DIP-Vorgang 246005, Drucksache 19/9080, Datenstand 10.09.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/246005.
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