GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1973)
Feststellung des Wirtschaftsplans 1973 des ERP-Sondervermögens auf 2 344 202 000 DM in Einnahme und Ausgabe sowie des Wirtschaftsplans nach § 2 InvestitionshilfeG auf 104 000 000 DM in Einnahme und Ausgabe Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drucksache 245/72 Antrag des Ausschusses: Änderungen
Quelle: DIP, Drucksache 45/73 · Datenstand 11.03.2024
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Deutscher Bundestag: Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1973). DIP-Vorgang 268613, Drucksache 45/73, Datenstand 11.03.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/268613.
Verlauf
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