GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Viertes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Viertes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
Besoldungserhöhung um linear 6 v. H. ab 1. Januar 1975; Gewährung einer einmaligen Zahlung von maximal DM 100,-; Änderung des Gesetzes zur Regelung besonderer dienstrechtlicher Fragen der Bediensteten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik und des Zweiten G…
Quelle: DIP, Drucksache 161/75 · Datenstand 11.12.2024
So zitieren Sie diese Seite
Deutscher Bundestag: Viertes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Viertes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz). DIP-Vorgang 269942, Drucksache 161/75, Datenstand 11.12.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/269942.
Verlauf
10 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat2 Stationen