GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1975 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1975)
Feststellung des Wirtschaftsplans 1975 des ERP-Sondervermögens auf 2 533 000 000 DM in Einnahme und Ausgabe sowie des Wirtschaftsplans nach § 2 InvestitionshilfeG auf 98 500 000 DM in Einnahme und Ausgabe; Schwerpunktmaßnahmen insbesondere zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen, zur Finanzierung von…
Quelle: DIP, Drucksache 581/74 · Datenstand 07.03.2024
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Deutscher Bundestag: Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1975 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1975). DIP-Vorgang 270136, Drucksache 581/74, Datenstand 07.03.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/270136.