GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken
Klarstellung zur Reichweite der Geheimhaltungspflicht: Anwendbarkeit des § 12 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke auch im Rahmen des § 14 des Gesetzes über Umweltstatistiken; Einfügung eines neuen § 14 Absatz 2 in das Gesetz über Umweltstatistiken
Quelle: DIP, Drucksache 245/76 · Datenstand 11.03.2024
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken. DIP-Vorgang 270196, Drucksache 245/76, Datenstand 11.03.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/270196.
Verlauf
9 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat2 Stationen