Mündliche FrageBeantwortet17. Wahlperiode
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
Zuletzt: Mündliche Frage/Mündliche Antwort am 9. Juni 2010. Originaltext der Frage(n): Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung vorlegen?.
Quelle: DIP, Drucksache 17/1917 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung. DIP-Vorgang 27085, Drucksache 17/1917, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/27085.
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