GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Sechzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechzehntes Rentenanpassungsgesetz - 16. RAG)
Anhebung der Renten in den gesetzlichen Rentenversicherungen ab 1. Juli 1973 um 11,35 v. H., in der gesetzlichen Unfallversicherung ab 1. Januar 1974 um 9,1 v. H.; Vereinfachung des Verfahrens der jährlichen Rentenanpassung durch Änderung und Ergänzung der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen und der ges…
Quelle: DIP, Drucksache 156/73 · Datenstand 05.03.2025
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Deutscher Bundestag: Sechzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechzehntes Rentenanpassungsgesetz - 16. RAG). DIP-Vorgang 272366, Drucksache 156/73, Datenstand 05.03.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/272366.
Verlauf
14 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat2 Stationen