Mündliche FrageBeantwortet17. Wahlperiode
Gesetzliche Verpflichtung der Fluglinien zum Beitritt der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr sowie der Pauschalreiseanbieter zur Aufklärung der Kunden über ihre Rechte und Reklamationsmöglichkeiten gemäß der EU-Verordnung
Originaltext der Frage(n): Warum verpflichtet die Bundesregierung die Fluglinien nicht gesetzlich, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr beizutreten, wenn Kulanz und Service als unzureichend angesehen werden? Warum werden Pauschalreiseanbieter nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Kundinnen und Kun…
Quelle: DIP, Drucksache 17/2371 · Datenstand 26.07.2022
So zitieren Sie diese Seite
Deutscher Bundestag: Gesetzliche Verpflichtung der Fluglinien zum Beitritt der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr sowie der Pauschalreiseanbieter zur Aufklärung der Kunden über ihre Rechte und Reklamationsmöglichkeiten gemäß der EU-Verordnung . DIP-Vorgang 27977, Drucksache 17/2371, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/27977.
Verlauf
2 Stationen- Sonstige2 Stationen
Alle Stationen als Tabelle anzeigen
| Datum |
|---|