Mündliche FrageBeantwortet20. Wahlperiode
Gasversorgung von Thermal- und Kurbädern
Originaltext der Frage(n): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass Thermal- und Kurbäder, deren ambulante Vorsorgemaßnahmen Pflichtleistungen der Krankenkassen gemäß § 23 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind, als Freizeiteinrichtungen gelten und somit nicht zum geschützten Kun…
Quelle: DIP, Drucksache 20/3428 · Datenstand 30.01.2023
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Deutscher Bundestag: Gasversorgung von Thermal- und Kurbädern. DIP-Vorgang 291382, Drucksache 20/3428, Datenstand 30.01.2023. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/291382.
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