GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften
Zustimmung zu dem am 2. April 1974 in Bonn unterzeichneten Vertrag: Zusammenarbeit der beiden Zollverwaltungen bei der Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze der beiden Staaten, insbesondere zur Bekämpfung des Schmuggels und des illegalen Handels mit Suchtstoffen, psychotro…
Quelle: DIP, Drucksache 542/74 · Datenstand 28.11.2024
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften. DIP-Vorgang 292232, Drucksache 542/74, Datenstand 28.11.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/292232.
Verlauf
8 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat2 Stationen