GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Mai 1975 zur Änderung des Artikels 12 Absatz 1 des am 30. Mai 1958 in Den Haag zustandegekommenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze
Zustimmung zu dem am 23. Mai 1975 in Bonn unterzeichneten Abkommen: Zulassung des Tragens von Schusswaffen der Grenzabfertigungsbediensteten bei ihrer Dienstausübung im grenzüberschreitenden Verkehr
Quelle: DIP, Drucksache 537/75 · Datenstand 23.07.2025
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Mai 1975 zur Änderung des Artikels 12 Absatz 1 des am 30. Mai 1958 in Den Haag zustandegekommenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze. DIP-Vorgang 292829, Drucksache 537/75, Datenstand 23.07.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/292829.
Verlauf
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