GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Vierzehntes Strafrechtsänderungsgesetz
Eindämmung von Gewalttaten durch Einführung der Strafbarkeit der Befürwortung und Anleitung zu schweren Gewalttaten sowie Ausweitung der Strafbarkeit der Androhung von Gewalttaten und Drohungen mit gleicher Wirkung; Einfühung eines neuen § 130a Strafgesetzbuch sowie Änderung und Ergänzung §§ 111, 126, 140, 145d und 24…
Quelle: DIP, Drucksache 791/74 · Datenstand 11.03.2024
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Deutscher Bundestag: Vierzehntes Strafrechtsänderungsgesetz. DIP-Vorgang 296453, Drucksache 791/74, Datenstand 11.03.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/296453.
Verlauf
15 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat5 Stationen