GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 133 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 30. Oktober 1970 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen)
Zustimmung zu dem am 30. Oktober 1970 in Genf von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen: Zusätzliche Bestimmungen zu dem älteren Übereinkommen Nr. 92 aus dem Jahr 1949 unter Berücksichtigung der zwischenzeitigen technischen Entwicklung beim Schiffsbau und bei der…
Quelle: DIP, Drucksache 521/73 · Datenstand 08.09.2025
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 133 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 30. Oktober 1970 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen). DIP-Vorgang 296722, Drucksache 521/73, Datenstand 08.09.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/296722.
Verlauf
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- 2 · Bundesrat2 Stationen