GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet7. Wahlperiode
Gesetz zu dem Abkommen vom 26. März 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über den Luftverkehr
Zustimmung zu dem am 26. März 1973 in Ottawa unterzeichneten Abkommen: Gegenseitige Gewährung des Überflugrechts, des Rechts der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Rechts, Fluggäste, Post und Fracht abzusetzen und aufzunehmen
Quelle: DIP, Drucksache 543/74 · Datenstand 27.10.2025
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Abkommen vom 26. März 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über den Luftverkehr. DIP-Vorgang 298287, Drucksache 543/74, Datenstand 27.10.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/298287.
Verlauf
8 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat2 Stationen