Mündliche FrageBeantwortet20. Wahlperiode
Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG
Originaltext der Frage(n): Plant die Bundesregierung, die Entlastung von der Strom- und der Energiesteuer durch den sogenannten Spitzenausgleich nach § 10 des Stromsteuergesetzes und § 55 des Energiesteuergesetzes über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern, und wenn ja, wann ist mit einer solchen Gesetzesinitiative zu re…
Quelle: DIP, Drucksache 20/7518 · Datenstand 13.01.2026
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Deutscher Bundestag: Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG. DIP-Vorgang 301401, Drucksache 20/7518, Datenstand 13.01.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/301401.
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