GesetzgebungErledigt durch Ablauf der Wahlperiode7. Wahlperiode
Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes
Begrenzung der Höhe der Aufsichtsratsvergütungen für Aufsichtsratsmitglieder auf 8.000 DM pro Geschäftsjahr, für Vorsitzende des Aufsichtsrates auf 14.000 DM und für stellvertretende Vorsitzende auf 12.000 DM pro Geschäftsjahr; Änderung § 113 Aktiengesetz Antrag des Ausschusses: Prüfung und Beratung des Anliegens des…
Quelle: DIP, Drucksache 07/874 · Datenstand 03.01.2024
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes. DIP-Vorgang 305553, Drucksache 07/874, Datenstand 03.01.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/305553.
Verlauf
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