Schriftliche FrageBeantwortet21. Wahlperiode
Freistellung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vom Wehrdienst im Verteidigungs- und Spannungsfall
Originaltext der Frage(n): Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das Wehrpflichtgesetz hinreichend sichergestellt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht zum Wehrdienst einberufen werden, sondern sich freistellen lassen können?
Quelle: DIP, Vorgang 333418 · Datenstand 08.07.2026
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Deutscher Bundestag: Freistellung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vom Wehrdienst im Verteidigungs- und Spannungsfall. DIP-Vorgang 333418, Datenstand 08.07.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/333418.
Aus den Protokollen
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