Schriftliche FrageBeantwortet21. Wahlperiode
Geltung der Mitversicherung von Familienangehörigen gemäß Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und Jugoslawien für Arbeitnehmer mit mehrfacher Staatsangehörigkeit
Originaltext der Frage(n): Gelten die Bestimmungen zur Mitversicherung von Familienangehörigen in den Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens nach Kenntnis der Bundesregierung auch für in Deutschland krankenversicherte Arbeitnehmer mit mehrfacher Staatsangehörigk…
Quelle: DIP, Drucksache 21/5418 · Datenstand 06.10.2026
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Deutscher Bundestag: Geltung der Mitversicherung von Familienangehörigen gemäß Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und Jugoslawien für Arbeitnehmer mit mehrfacher Staatsangehörigkeit. DIP-Vorgang 334239, Drucksache 21/5418, Datenstand 06.10.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/334239.
Verlauf
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| Datum | Ort | Etappe | Fundstelle | Beschluss |
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| Bundestag | Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort | Drs. 21/5418 |