RechtsverordnungInitiative: Bundesregierung17. Wahlperiode
Verordnung zur Änderung der immissionsschutzrechtlichen Verordnungen zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) und zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV)
Änderung der Zwanzigsten und Einundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie der EU über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen in nationales Recht
Quelle: DIP, Drucksache 17/8321 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Verordnung zur Änderung der immissionsschutzrechtlichen Verordnungen zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) und zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV). DIP-Vorgang 41533, Drucksache 17/8321, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/41533.
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