Mündliche FrageBeantwortet17. Wahlperiode
Vereinbarkeit der Einlegung des Vorbehalts gegen das Europäische Fürsorgeabkommen im Dezember 2011 mit Artikel 19 der Wiener Vertragsrechtskonvention
Originaltext der Frage(n): Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung die Einlegung des Vorbehalts gegen das Europäische Fürsorgeabkommen im Dezember 2011 mit Artikel 19 der Wiener Vertragsrechtskonvention vereinbar, wonach ein Vorbehalt dann nicht angebracht werden kann, wenn dieser „mit Ziel und Zweck des…
Quelle: DIP, Drucksache 17/9001 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Vereinbarkeit der Einlegung des Vorbehalts gegen das Europäische Fürsorgeabkommen im Dezember 2011 mit Artikel 19 der Wiener Vertragsrechtskonvention. DIP-Vorgang 43282, Drucksache 17/9001, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/43282.
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