Mündliche Frage·WP 16·eingegangen ·aktualisiert
Abbuchung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Unternehmen trotz "Nullmeldung" (§ 119 Abs. 2 SGB IV) sowie Rückzahlung dieser Beträge (G-SIG: 16050249)
Quelle: DIP 16/522 · zuletzt aktualisiert
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ID4349
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Beantwortet
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