GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet17. Wahlperiode
Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
Berücksichtigung von Jungwein bei der Umrechnung der von Betrieben übernommenen Mengen an Weinerzeugnissen, Bundesermächtigung zur Regelung des Umrechnungsverfahrens, Länderermächtigung zur Festlegung von Bedingungen für aus kleineren geografischen Einheiten stammende oder unter erschwerten Bedingungen erzeugte Weine,…
Quelle: DIP, Drucksache 248/12 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes. DIP-Vorgang 44487, Drucksache 248/12, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/44487.
Verlauf
13 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat5 Stationen