GesetzgebungInitiative: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENAbgelehnt18. Wahlperiode
Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien
Schaffung von Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber durch Klarstellung im EEG 2014 zur Zulässigkeit anteiliger Direktvermarktung auch bei Abrechnung mehrerer Anlagen über eine Messeinrichtung; Änderung § 25 Erneuerbare-Energien-Gesetz
Quelle: DIP, Drucksache 18/3234 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien. DIP-Vorgang 63623, Drucksache 18/3234, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/63623.
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