Mündliche FrageBeantwortet18. Wahlperiode
Mehraufkommen von jährlich 200 Millionen Euro durch bestimmte Änderungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Originaltext der Frage(n): Wie wird das Mehraufkommen von jährlich 200 Mio. Euro begründet, und welcher Anteil des jährlichen Mehraufkommens entfällt jeweils auf die einzelnen Änderungen (Änderungen bei der Freigrenze und beim Verwaltungsvermögen, Einführung eines Wahlrechts nach § 13c ErbStG-E)?
Quelle: DIP, Drucksache 18/5061 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Mehraufkommen von jährlich 200 Millionen Euro durch bestimmte Änderungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. DIP-Vorgang 67253, Drucksache 18/5061, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/67253.
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