Mündliche FrageBeantwortet18. Wahlperiode
Bereichsausnahme für Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen für den Annex des CETA-Abkommens
Originaltext der Frage(n): Wird die Bundesregierung an ihrer für den Annex II von CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) angemeldeten Bereichsausnahme für Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen festhalten, und wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt den – nach mir vorliegenden Informationen &n…
Quelle: DIP, Drucksache 18/5160 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Bereichsausnahme für Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen für den Annex des CETA-Abkommens. DIP-Vorgang 67478, Drucksache 18/5160, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/67478.
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