GesetzgebungInitiative: Fraktion der FDPAbgelehnt16. Wahlperiode
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) (G-SIG: 16019241)
Inhalt: Änderung § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz: Heraufsetzung von Arbeitszeiten für jugendliche Auszubildende im Gaststättengewerbe (auf 23.00 Uhr bzw. 21.00 Uhr). Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. Nebenschlagwörter: Auszubildender/Heraufsetzung von Arbeitszeiten für Auszubildende im Gaststättengewe…
Quelle: DIP, Drucksache 16/2094 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) (G-SIG: 16019241). DIP-Vorgang 8688, Drucksache 16/2094, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/8688.
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