GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet16. Wahlperiode
Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Entlastung der Beitragszahler, Neufestsetzung der Lastenverteilung zwischen Bund und BA und Errichtung eines Sondervermögens für Versorgungsrückstellungen: Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 v.H. auf 3,9 v.H., Abschaffung der Zahlungen des Bundes für Berücksichtung von Kindererziehungszeit…
Quelle: DIP, Drucksache 633/07 · Datenstand 22.02.2023
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Deutscher Bundestag: Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. DIP-Vorgang 9815, Drucksache 633/07, Datenstand 22.02.2023. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/9815.
Verlauf
14 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat6 Stationen