GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet15. Wahlperiode
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs (... StrÄndG) (G-SIG: 15019666)
Inhalt: Änderung § 78b Strafgesetzbuch: Ruhen der strafrechtlichen Verjährungsfrist bei Ersuchen an einen ausländischen Staat um Auslieferung eines Straftäters bis zur Auslieferung oder Rücknahme des Ersuchens. Den Ländern kann ein nicht bezifferbarer Mehraufwand entstehen. Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:…
Quelle: DIP, Drucksache 239/05 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs (... StrÄndG) (G-SIG: 15019666). DIP-Vorgang 98448, Drucksache 239/05, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/98448.
Verlauf
12 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
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