Glossar · Bundestag
Sofort-Anzeige (Spenden)
Tagesgleiche Veröffentlichungspflicht für Großspenden.
Sobald eine Partei eine Einzelspende über 35.000 € erhält, muss sie diese unverzüglich der Bundestagspräsidentin melden. Veröffentlichung erfolgt als Bundestags-Drucksache. Spenden zwischen 10.000 € und 35.000 € erscheinen dagegen erst im jährlichen Rechenschaftsbericht — mit bis zu zwei Jahren Verzögerung.