GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet14. Wahlperiode
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000) (G-SIG: 14019216)
Bezug: Siehe auch E016, E028 und E043 Inhalt: Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rund 13,5 Mrd DM für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Finanzierung durch Zins- und Tilgungseinnahmen und Kreditaufnahme von rund 47 v.H. Es entstehen Kosten von rund 13,5 Mrd DM. Nebenschlagwörter: Wirtschaftsförderung/E…
Quelle: DIP, Drucksache 465/99 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000) (G-SIG: 14019216). DIP-Vorgang 110107, Drucksache 465/99, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/110107.
Verlauf
12 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat5 Stationen