FragestundeBeantwortet12. Wahlperiode
Auflösung der LPG bei Verweigerung der Eintragung einer neuen Rechtsform nach § 69 Abs.3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz wegen nicht fristgerechter Prüfung der Bilanz oder anderer Unterlagen (G-SIG: 12041687)
Zuletzt: Schriftliche Antwort am 7. November 1991.
Quelle: DIP, Drucksache 12/1447 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Auflösung der LPG bei Verweigerung der Eintragung einer neuen Rechtsform nach § 69 Abs.3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz wegen nicht fristgerechter Prüfung der Bilanz oder anderer Unterlagen (G-SIG: 12041687). DIP-Vorgang 143227, Drucksache 12/1447, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/143227.
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