GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet12. Wahlperiode
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992) (G-SIG: 12020136)
Bezug: Siehe auch E18, E19, E28 und E40 Inhalt: Bereitstellung von rund 13,1 Mrd DM für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, insbesondere in den neuen Bundesländern, Finanzierung der Ausgaben zu rund 58 v.H. durch Kreditaufnahme. Es entstehen Kosten von rund 13,1 Mrd DM. Änderungen aufgrund der Ausschußempfe…
Quelle: DIP, Drucksache 478/91 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992) (G-SIG: 12020136). DIP-Vorgang 154023, Drucksache 478/91, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/154023.
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