GesetzgebungInitiative: SachsenVerkündet12. Wahlperiode
Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (G-SIG: 12020237)
Inhalt: Versorgungslastenaufteilung zwischen abgebendem und aufnehmendem Dienstherrn beim Einsatz erfahrener Beamter in den neuen Bundesländern, Personenkreis: Beamte ab vollendetem 50. Lebensjahr und Beamte, die zwischen dem 3.10.1990 und dem 31.12.1992 versetzt wurden; Einfügung der §§ 107a bis 107c Beamtenversorgun…
Quelle: DIP, Drucksache 88/92 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (G-SIG: 12020237). DIP-Vorgang 154183, Drucksache 88/92, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/154183.
Verlauf
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