GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet12. Wahlperiode
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (G-SIG: 12020502)
Bezug: Siehe auch G31, G32 und G34 Inhalt: Erstreckung des persönlichen Geltungsbereichs des Opferentschädigungsgesetzes auf Ausländer: weitgehende Gleichstellung von Ausländern mit mindestens dreijährigem rechtmäßigem Aufenthalt mit EG-Ausländern, eingeschränkte Leistungen an Ausländer mit kürzerem Aufenthalt, Härter…
Quelle: DIP, Drucksache 189/93 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (G-SIG: 12020502). DIP-Vorgang 154745, Drucksache 189/93, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/154745.
Verlauf
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